Gerätetisch Augenoptik

Optometrie kurz erklärt

Die Optometrie ist die Lehre der Messungen und Bewertungen von Sehfunktionen.

Optometristen sind Fachpersonen mit mehrjährigem Hochschulstudium, welche Sehprobleme analysieren und die Kundschaft zu allen Fragen rund um gutes Sehen beraten. Messung, Analyse und optimale Korrektion von Fehlsichtigkeiten sowie Kontaktlinsenanpassungen gehören zu den Aufgaben eines Optometristen.

Die Augen werden mit hochmodernen Geräten ohne Berührung genaustens untersucht. Mit Hilfe der Messergebnisse können wir Ihnen die für Sie besten Brillengläser, Kontaktlinsen oder Massnahmen zur Förderung Ihrer Augengesundheit empfehlen.

Stellen wir während den Untersuchungen Auffälligkeiten fest, übernehmen wir gerne eine Überweisung an den von Ihnen gewünschten Augenarzt. Die bei uns durchgeführten Untersuchungen, ersetzen keine regelmässigen medizinischen Kontrollen durch den Augenarzt.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Obligatorische Grundversicherung:

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pro Jahr: CHF 180.-; Bedingung: 1 augenärztliches Rezept pro Jahr. Eventuelle unterjährliche Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker/eine Augenoptikerin erfolgen.

Bei Problemstellungen innerhalb der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel)

Sie finden unten angefügt eine Tabelle mit den einzelnen Positionen der (MiGel). Wenn ein solcher Fall vorliegt, kann mit einem ärztlichen Rezept ein Anspruch bei der obligatorischen Grundversicherung geltend gemacht werden. Hierbei zu beachten ist auf jeden Fall die eigens gewählte Höhe der Franchise und der Selbstbehalt, welcher immer gezahlt werden muss. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse oder schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen die betreffenden Positionen nach. Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

Zusatzversicherungen 

bezahlen in unterschiedlichen Zeitabständen einen Beitrag an Brillengläser oder Kontaktlinsen, falls Sie eine abgeschlossen haben.

Je nach Versicherung wird ein Augenarztrezept verlangt. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab.

Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) (aktualisiert 01.07.2024)
Positionsnummer Bezeichnung Zeit & Höchstvergütungsbetrag

25.02.01.00.1

Spezialfälle Brillen/Kontaktlinsen inkl. Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin

Alle Altersgruppen. Jährlich, pro Seite.

Limitation:

  • bei Refraktionsänderung:
    • krankheitsbedingt
    • medikamentenbedingt
    • operationsbedingt
  • Nicht anwendbar mit Pos. 25.02.04.00.1
pro Jahr CHF 180.67

25.02.02.00.1

Spezialfälle für Kontaktlinsen I
Alle Altersgruppen. Inbegriffen: Kontaktlinsen und Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin.

Limitation:

  • alle 2 Jahre pro Seite.
  • Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille
  • zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Limitationen erfüllt sein:
    • bei Myopie < – 8,0 Dioptrien
    • bei Hyperopie > + 6,0 Dioptrien
    • Anisometropie ab 3.0 Dioptrien, falls Beschwerden
    • Astigmatismus < – 3.0 Dioptrien
  • nicht anwendbar mit Pos. 25.02.03.00.1, 25.02.03.01.1 und 25.02.04.00.1
alle 2 Jahre CHF 271.00

25.02.03.00.1

Spezialfälle für Kontaktlinsen II

Alle Altersgruppen; ohne zeitliche Limitierung; pro Seite. Inbegriffen:

Kontaktlinsen und Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin.

Limitation:

  • mindestens eine der folgenden Limitationen muss erfüllt sein:
    • Bei irregulärem Astigmatismus, Keratokonus
    • Hornhauterkrankungen oder -verletzungen
    • Status nach Hornhaut-Operation
    • Iris-Defekte
  • nicht anwendbar mit Pos. 25.02.02.00.1 und 25.02.04.00.1
pro Seite CHF 632.34
25.02.03.01.1 Spezialfälle für Brillen II

Alle Altersgruppen; ohne zeitliche Limitierung. Inbegriffen: Brille inkl.

Brillengläser und Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin.

Limitation:

  • mindestens eine der folgenden Limitationen muss erfüllt sein:
    • Irregulärer Astigmatismus
    • Hornhauterkrankungen oder -verletzungen
    • Status nach Hornhaut-Operation
    • Iris-Defekte
  • nicht anwendbar mit Pos. 25.02.02.00.1 und 25.02.04.00.1
pro Brille CHF 632.34
25.02.04.00.1 Spezialfälle Brillen / Kontaktlinsen III

inkl. Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin und Anpasslinsen

Limitation:

  • Progrediente Myopie (nachgewiesen mit entsprechender überdurchschnittlicher axialer Augenlänge, gemäss aktuellen Wachstumstabellen und einer Progression von mindestens 0.50 Dioptrien/Jahr), welche zu hoher Myopie (< -5.00 Dioptrien) führen kann oder bereits hohe Myopie (< -5.00 Dioptrien) mit weiterer Progression von mindestens 0.50 Dioptrien / Jahr
  • Vergütung nur bei Behandlung mit Brillen und Kontaktlinsen, die nachweislich eine Hemmung der Myopieprogression bewirken:
    • Multifokale Kontaktlinsen mit peripherer Zusatzoptik (peripherer Defokus)
    • Orthokeratologie-Linsen
    • Brillengläser, zur Myopiekontrolle, auf Basis eines multifokalen- oder peripheren Defokus Prinzips
  • Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Ophthalmologie mittels Verordnungsformular mit mindestens Angaben zur axialen Augenlänge, Nachweis der Progression und bestehendem Myopiegrad
  • bis zum vollendeten 21. Altersjahr
  • nicht anwendbar mit Pos. 25.01.01.00.1, 25.02.01.00.1, 25.02.02.00.1, 25.02.03.00.1 und 25.02.03.01.1
pro Jahr CHF 850.00