Gerätetisch Augenoptik

Optometrie kurz erklärt

Die Optometrie ist die Lehre der Messungen und Bewertungen von Sehfunktionen.

Optometristen sind Fachpersonen mit mehrjährigem Hochschulstudium, welche Sehprobleme analysieren und die Kundschaft zu allen Fragen rund um gutes Sehen beraten. Messung, Analyse und optimale Korrektion von Fehlsichtigkeiten sowie Kontaktlinsenanpassungen gehören zu den Aufgaben eines Optometristen.

Die Augen werden mit hochmodernen Geräten ohne Berührung genaustens untersucht. Mit Hilfe der Messergebnisse können wir Ihnen die für Sie besten Brillengläser, Kontaktlinsen oder Massnahmen zur Förderung Ihrer Augengesundheit empfehlen.

Stellen wir während den Untersuchungen Auffälligkeiten fest, übernehmen wir gerne eine Überweisung an den von Ihnen gewünschten Augenarzt. Die bei uns durchgeführten Untersuchungen, ersetzen keine regelmässigen medizinischen Kontrollen durch den Augenarzt.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Obligatorische Grundversicherung:

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pro Jahr: CHF 180.-; Bedingung: 1 augenärztliches Rezept pro Jahr. Eventuelle unterjährliche Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker/eine Augenoptikerin erfolgen.

Bei Problemstellungen innerhalb der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel)

Sie finden unten angefügt eine Tabelle mit den einzelnen Positionen der (MiGel). Wenn ein solcher Fall vorliegt, kann mit einem ärztlichen Rezept ein Anspruch bei der obligatorischen Grundversicherung geltend gemacht werden. Hierbei zu beachten ist auf jeden Fall die eigens gewählte Höhe der Franchise und der Selbstbehalt, welcher immer gezahlt werden muss. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse oder schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen die betreffenden Positionen nach. Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

Zusatzversicherungen 

bezahlen in unterschiedlichen Zeitabständen einen Beitrag an Brillengläser oder Kontaktlinsen, falls Sie eine abgeschlossen haben.

Je nach Versicherung wird ein Augenarztrezept verlangt. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab.

Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
Positionsnummer Bezeichnung Zeit & Höchstvergütungsbetrag

25.02.01.00.1

Spezialfälle Brillengläser/Kontaktlinsen (inkl. Anpassung) oder Schutzgläser
Alle Altersgruppen. Jährlich, pro Seite. Limitation: Bei:

  • krankheitsbedingten Refraktionsänderungen z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen Augenmuskelstörungen, Amblyopie Medikamenteneinnahme.
  • Status nach Operation, z.B. Katarakt, Glaukom Amotio retinae.
pro Jahr CHF 180

25.02.02.00.1

Spezialfälle für Kontaktlinsen I
Alle Altersgruppen. Inbegriffen: Kontaktlinsen und Anpassung durch Optiker.
Limitation: Alle 2 Jahre pro Seite. Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille.

Bei Myopie > -8,0; bei Hyperopie > +6,0; Anisometropie ab 3 Dioptrien, falls Beschwerden.

alle 2 Jahre CHF 270

25.02.03.00.1

Spezialfälle für Kontaktlinsen II
Alle Altersgruppen; ohne zeitliche Limitierung; pro Seite. Inbegriffen: Kontaktlinsen und Anpassung durch Optiker.
Limitation: Bei irregulärem Astigmatismus, Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder – verletzungen, Status nach Hornhaut-Operation, Iris-Defekte.

pro Seite CHF 630